Ärger über Gema-Gebühren - Stille Nacht auf dem Weihnachtsmarkt?

    • Offizieller Beitrag

    Essen. Mit dem Beginn der Weihnachtsmärkte tobt der Streit zwischen Veranstaltern und der Gema aufs Neue. Unter Klagen über zu hohe Gebühren mischt sich immer wieder auch Verunsicherung: Was darf man singen, wofür muss man zahlen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

    Alle Jahre wieder... werden mit den ersten Glöckchen auf den Weihnachtsmärkten in der Region auch wieder Sorgen der Veranstalter laut: Es drohe eine "stille Nacht", warnte vor einigen Tagen zum Beispiel Bochum Marketing - wenn die Gema ihre Gebühren weiter erhöhe, könne keine Musik mehr auf dem Weihnachtsmarkt gespielt werden. Und manch ein Verein in den Stadtteilen grübelt vor den anstehenden Adventsfesten: Was darf der Kinderchor singen - und muss man das vorher anmelden? Fragen und Antworten im Überblick.

    Was macht die Gema?

    Die Gema ist die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" - ein Verein, der nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 64.000 Musikschaffenden vertritt. Wer öffentlich Musik der Gema-Mitglieder abspielt oder aufführt, der muss das anmelden und dafür bezahlen. Die Art und Weise, wie die Gema ihre Gebühren berechnet, sorgt immer wieder für Kritik.

    Was bedeutet das für Weihnachtsmärkte?

    Weihnachtsmärkte sind öffentliche Veranstaltungen, und auf den meisten von ihnen gibt es Musik: Mal dudelt ein Mix von "Süßer die Glocken nie klingen" bis "Last Christmas" aus der Konserve durch die Budengassen, mal geben Bands und Chöre auf einer Bühne Adventliches zum Besten. Das kostet.

    Mitunter rechneten die einzelnen Schausteller, die an ihren Buden Musik abspielen, über Jahresverträge mit der Gema ab, erklärt deren Sprecherin Gaby Schilcher. "Beschallt der Veranstalter den Markt gezielt über Lautsprecher, dann wird pro Lautsprecher und Tag abgerechnet." Bei Livemusik komme es darauf an: Wie groß ist die Fläche vor der Bühne, wie viele Konzerte gibt es, welche Lieder werden gesungen?

    Muss man für jede Musik Gema-Gebühren zahlen?

    Nein. Entscheidend ist tatsächlich, was gespielt oder gesungen wird. Lieder, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind, sind "gemeinfreies Gut". Wenn sich also beispielsweise die Kita Pusteblume auf eine Bühne stellt und "Stille Nacht, Heilige Nacht", "Oh Tannenbaum" und "Lasst uns froh und munter sein" schmettert, dann interessiert das die Gema nicht. Singt dieselbe Gruppe aber die größten Hits von Rolf Zuckowski, dann werden Lizenzgebühren fällig.

    Die Musikpiraten, ein aus der Piratenpartei entstandener Verein zur "Förderung freier Kultur mit Schwerpunkt Musik als künstlerischem Ausdrucksmittel", hat gemeinfreie Weihnachtslieder in einem Büchlein "Singen im Advent" gebündelt - dieses kann man sich online als PDF herunterladen.

    Wie viel zahlen die Veranstalter von Weihnachtsmärkten an die Gema?

    Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Bochum Marketing etwa zahlt in diesem Jahr nach eigenen Angaben 15.000 Euro fürs Bühnenprogramm an die Gema. Die Verwertungsgesellschaft bittet jedoch auch im kleineren Rahmen zur Kasse: 23,01 Euro sollte etwa die "IG Holzen" in Dortmund im Jahr 2010 zahlen, weil 30 Schul- und Kindergartenkinder auf dem kleinen Stadtteil-Weihnachtsmarkt drei Lieder gesungen hatten. Eines davon war eben nicht gemeinfrei.

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    [Quelle: NRZ Online ]

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