Tagespreise bei Reklamation ???

  • Habe an die Forenmember mal ne Frage, ob das kundentypischer Alltag ist:

    Habe einen Brenner von Pioneer im August gekauft. Dieser brannte aber die Rohlinge nicht und hatte ne hohe Ausschußquote.
    Ich brachte den Brenner zurück...reklamierte diesen....(Ende Dezember) und bekam heute die Nachricht, das Pioneer die Reparatur nicht vornehmen könnte. Ich solle mir einen Ersatz aussuchen zum Tagespreis.

    Ist es richtig, wenn ich heute für ein Teil X € bezahle, es reklamiere, und dann mir ein billigeres Teil aussuchen muß, weil der Preis zum jetzigen Zeitpunkt niedriger ausfällt????? Das heißt, das der derzeitige Kaufpreis nicht berücksichtigt wurde, sondern der niedrigere Preis, den das Teil heute kosten würde---obwohl man nicht fähig war, die Reparatur auszuführen????? Also, ich habe das noch nie gehört! Wißt ihr da mehr???

    fragst connelly

  • ..sollte Pioneer dir heute einen gleichguten Brenner besorgen ,ist auch der Tagespreis geringer ...also was solls ...besser wird das Gerät nicht ,egal ob repariert (was voll ausreuchend wäre ) oder ein gleichwertigen Brenner zu Tagespreis .

    Bsp ..vor 1 Jahr kostete eine CPU P4 3GHz ca 200€ ..heute ist der Tagespreis bei 100 € ...du bekommst ,was du willst ,mehr nicht ,aber nagelneu und mit Garantie !

    Einmal editiert, zuletzt von hkrumb (10. Februar 2007 um 10:49)

  • Zitat

    Original von connelly
    Habe an die Forenmember mal ne Frage, ob das kundentypischer Alltag ist:

    Habe einen Brenner von Pioneer im August gekauft. Dieser brannte aber die Rohlinge nicht und hatte ne hohe Ausschußquote.
    Ich brachte den Brenner zurück...reklamierte diesen....(Ende Dezember) und bekam heute die Nachricht, das Pioneer die Reparatur nicht vornehmen könnte. Ich solle mir einen Ersatz aussuchen zum Tagespreis.

    Ist es richtig, wenn ich heute für ein Teil X € bezahle, es reklamiere, und dann mir ein billigeres Teil aussuchen muß, weil der Preis zum jetzigen Zeitpunkt niedriger ausfällt????? Das heißt, das der derzeitige Kaufpreis nicht berücksichtigt wurde, sondern der niedrigere Preis, den das Teil heute kosten würde---obwohl man nicht fähig war, die Reparatur auszuführen????? Also, ich habe das noch nie gehört! Wißt ihr da mehr???

    fragst connelly

    hi connelly, das ist durchaus normal, aber du könntest ja wenn es dich stört bei pioneer anrufen und dich erkundigen, ob das so richtig sei.
    bei uns hat es nämlich bei lg geklappt, da war ein gerät defekt und da durften wir uns nach erneutem kontakt per telefon ein gleichteures gerät aussuchen.

    aber eigentlich sollte dich dies nicht stören, die heutigen modelle sind eigentlich alle sehr gut, auch wenn du gerade mal ein defektes erwischt hast.


    gruss black

  • Warum wandeln sie den Kaufvertrag nicht und zahlen dir das geld aus??
    Tagespreis hin oder her, ist doch wurscht.
    Du hast summe x bezahlt und der Brenner funzt nicht, rep. erfolglos.
    Also würd ich dort hingehen wo ich den gekauft habe, und den Kaufvertrag wandlen und mir das Geld auszahlen lassen.
    Ist mir auch schon passiert, und bin hartnäckig geblieben und es hat geklappt.
    Versuch es einfach mal.
    Und achte drauf ob Garantie oder Gewährleistung auf das Ding besteht.
    Es kann ja nicht sein das die den Angebotspreis von heute erstatten.

  • ich hab mich vielleicht ein bischen unglücklich ausgedrückt.......ich geb nochmal ein Beispiel:

    1. Also ......vor 1/2 Jahr hab ich bezahlt 56€

    ---Reparatur nicht mehr zurückgeschickt worden, weil unreparabel, soll mir Ersatz aussuchen zu TAGESPREIS..

    2. Suche neues Teil aus, (allerdings nicht Pioneer, wegen Vertrauensverlust) bekomme aber nicht die ursprüngliche Kaufsumme angerechnet, die ich laut Rechnung bezahlt habe.....versteht ihr? Es wurde der Preis von 44€ zurgrundegelegt----also dem Preis, was das Teil heute kosten würde---

    Das heißt, hätte ich, wie Petrasilie nun die Kostenerstattung in Anspruch genommen, so hätte ich statt meiner bezahlten 56€ nur 44€ zurückbekommen.
    Und das ist handelsüblich ?????
    Jetzt war es verständlicher, gelle ??

    sagts connelly

  • ist ja fast wie harz 4 man zahlt 40 Jahre ein ca, 60.000 und wenn man dann Harz 4 bekommt man 10.000 raus.viel mir grade so ein :D

    nein ich kenne das so.der kunde darf 2 reklamieren.beim dritten mal geld zurück.aber eingendlich.sollte das kein problem sein.ich würde auf mein recht bestehen.und dann auf den vollen bertrag bestehen.sonst Anwahlt. :203: ich würde denn mal zeigen wo die nuggetz hängen. :5:

  • Zitat

    Original von connelly
    ich hab mich vielleicht ein bischen unglücklich ausgedrückt.......ich geb nochmal ein Beispiel:

    1. Also ......vor 1/2 Jahr hab ich bezahlt 56€

    ---Reparatur nicht mehr zurückgeschickt worden, weil unreparabel, soll mir Ersatz aussuchen zu TAGESPREIS..

    2. Suche neues Teil aus, (allerdings nicht Pioneer, wegen Vertrauensverlust) bekomme aber nicht die ursprüngliche Kaufsumme angerechnet, die ich laut Rechnung bezahlt habe.....versteht ihr? Es wurde der Preis von 44€ zurgrundegelegt----also dem Preis, was das Teil heute kosten würde---

    Das heißt, hätte ich, wie Petrasilie nun die Kostenerstattung in Anspruch genommen, so hätte ich statt meiner bezahlten 56€ nur 44€ zurückbekommen.
    Und das ist handelsüblich ?????
    Jetzt war es verständlicher, gelle ??


    ja hast dich leider wirklich unglücklich ausgedrückt, ich hatte nämlich gedacht, dass du von pioneer bescheid bekommen hättest.

    aber das scheint wohl das geschäft gewesen zu sein, von dem du gesprochen hast.

    aber wo ist das problem für 44 € ein neues gerät auszusuchen ?

    ja der wertverlust ist ärgerlich, aber die preise fallen nunmal und das gerät war 1/2 jahr alt.
    such dir ein neues gerät aus, für 44 € erhält man etwas anständiges.


    gruss black

  • Nix Tagespreis, den vollen Kaufpreis müssen se dir erstatten.

    Wenn der Brenner nicht rep. werden kann.
    Das Gerät ist ja erst 1/2 Jahr alt.
    Ansonsten Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt.....

  • das habe ich vor....wollte mich aber vergewissern, ob es in diesem Marktsegment vielleicht üblich ist, Tagespreise zu erstatten im Reklamationsfall. Mir war das bisher jedenfalls nicht bekannt. Und da ihr hier euch besser auskennt und mehr Hardware kauft als ich, wollte ich erst nen feedback haben.
    Tommes sagt natürlich garnix dazu, ist das ne faule Socke.......da er häufiger damit zu tun hat, müßte er doch was dazu sagen können...

    sagts connelly
    wat bald in Aktion tritt
    verbraucherzentralenmäßig
    danke data

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von connelly
    [...]
    wat bald in Aktion tritt
    verbraucherzentralenmäßig


    Ich freu mich drauf...Die armen im Computer-Shop...


    Zitat

    Original von connelly
    [...]
    danke data


    Keine Ursache...Eine Hand wäscht den anderen Fuß...:50:


    Gruß
    data :97:

  • Zitat

    Eine Hand wäscht den anderen Fuß...

    du weißt nicht, was du mailst....das solltest du nochmal überdenken!! Ich will dich nur warnen!! :2: :2: :2:

    sagts connelly

  • Hallo,

    sowas ist mir noch nicht passiert. Das einzige was So ein Laden machen kann ist eine Nutzungsanrechnung, sowas macht allerdings nur Sinn, wenn der Kunde vom Kauf zurücktritt aber nicht wenn er was neues/ anderes mitnimmt. So wird es zumindest auch bei uns im Einzelhandelt gehandhabt, wobei wir selten Gebrauch von der Nutzunganrechnung machen.

    mfg
    Svenny

  • an alle für eure Meinungen........ich hatte das so auch noch nicht gehört....Nun, da werde ich mal den Verbraucherschutz informieren.....

    sagts connelly