Stichwort zum BGH-Urteil - Sicherung von WLAN-Netzen

    • Offizieller Beitrag

    Der aktuelle Verschlüsselungsstandard bei WLAN-Netzen heißt WPA (WiFi Protected Access), die neueste Variante WPA2; notfalls ist aber auch der ältere Standard WEP besser als gar keine Verschlüsselung. In beiden Fällen wählt der Nutzer am besten einen Netzwerkschlüssel, der schwer zu knacken sein sollte; empfohlen werden 63 Zeichen, die am besten große und kleine Buchstaben, Sonderzeichen sowie Ziffern enthalten. Ein regelmäßiger Wechsel erhöht die Sicherheit zusätzlich. Zudem empfiehlt es sich, das WLAN-Gerät auszuschalten, wenn es nicht genutzt wird. Auch lässt sich die Reichweite über die Sendeleistung herabsetzen, damit das Netzwerk außerhalb der Wohnung möglichst nicht mehr erreichbar ist.

    Noch mehr Sicherheit lässt sich mit Änderungen der Voreinstellungen am Router und an den Endgeräten erreichen. Über eine Beschränkung der sogenannten MAC-Adressen (Gerätekennungen) am Router kann man festlegen, welche Geräte sich in das WLAN-Netz einwählen können.

    [Quelle: tagesschau.de ]


    Gruß
    data :97:

    • Offizieller Beitrag

    was kommt billiger , wenn mein Kind illegales downloadet oder ich vergesse mein Wlan sicher zu machen ?


    Wahrscheinlich Letzteres!
    In der Vergangenheit gab es einige Prozesse zum Thema "File-Sharing"...Gemäß der Urteile, wurden die "Downloader" gleichzeitig auch als "Vertreiber" eingestuft! Das wurde teuer! ;(

    Gruß
    data :97: